Moin,

Danke, das ist sehr informativ.

ABER der Artikel ist nicht relevant für unsere Arbeit. Die Position eines Entwicklers bei Einsatz einer externen Software ist diese:
Die Bewertung der Lizenz einer externen Software entspricht einer Rechtsberatung und erfordert damit (in Deutschland) eine juristische Ausbildung und eine entsprechende Aprubation. Nur dann ist es einem Arbeitnehmer möglich, eine Lizenz zu verstehen, ihre Folgen abzuschätzen und ihre Verträglichkeit mit anderen Bestimmungen zu prüfen. Relevant können in diesem Kontext sein:

Da (meines Wissens nach und ich bitte um Korrektur) kein Mitarbeiter der TraSo diese Befähigung hat, haben wir aktuell genau diese Optionen:

  1. Wir legen die Lizenzbedingungen jeder einzelnen Software, die zum Betrieb unserer eigenen xRes-Programmteile erforderlich ist, der Geschäftsführung vor, diese schätzt das Risiko ab und gibt den Einsatz des externen Paketes frei ODER verweigert dies. In letzterem Fall sind dann Folgen wie die Absage einer Entwicklung oder  die Freigabe der Eigenentwicklung einer gleichartigen Software zu diskutieren. Aufbauend hat die GF natürlich immer die Möglichkeit, einen externen Juristen zu befragen oder gar einen Juristen einzustellen.
  2. Wir verhalten uns generell so, als dürften wir die Software nicht verwenden.

Meine persönliche Meinung ist der folgende Kompromiss:

VG SRK

Mit freundlichen Grüßen
 
Stefan Rank-Kunitz
 - Lead Developer -
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TraSo GmbH

Nonnenstraße 42
D-04229 Leipzig
Tel.: +49 341 355 740 - 43

E-Mail: s.rank-kunitz@traso.de
________________________________________________________
Handelsregister: Amtsgericht Leipzig, HRB 21850
Am 22.09.2016 um 16:37 schrieb Viktoras Bezaras:
https://writing.kemitchell.com/2016/09/21/MIT-License-Line-by-Line.html