Moin,
Danke, das ist sehr informativ.
ABER der Artikel ist nicht relevant für unsere Arbeit. Die
Position eines Entwicklers bei Einsatz einer externen Software ist
diese:
Die Bewertung der Lizenz einer externen Software entspricht einer
Rechtsberatung und erfordert damit (in Deutschland) eine
juristische Ausbildung und eine entsprechende Aprubation. Nur dann
ist es einem Arbeitnehmer möglich, eine Lizenz zu verstehen, ihre
Folgen abzuschätzen und ihre Verträglichkeit mit anderen
Bestimmungen zu prüfen. Relevant können in diesem Kontext sein:
- Ist der Einsatz der Software nach deutschem Recht generell
möglich oder gibt es Bestimmungen, welche diese Software in
Deutschland nicht nutzbar machen (z.B. Datenschutzbestimmungen
und Haftungsgrundsätze)?
- Ist der Einsatz der Software in unserem Umfeld generell
erlaubt und welche Kosten oder andersartige Verpflichtungen
(z.B. die Veröffentlichung eventueller Anpassungen der Software)
fallen dafür an?
- Sind die Lizenzbestimmungen der Software mit anderen
Bestimmungen innerhalb unseres Unternehmens kompatibel oder
treten dort Konflikte auf, z.B.:
- Einflüsse auf die Lizenzbestimmungen unter denen wir xRes
anbieten
- Einflüsse auf die Gewährleistung gegenüber xRes-Kunden
- Einflüsse auf evtl. Haftpflichtversicherungen die unser
Unternehmen hat
- Einflüsse durch Rechte Dritter wie EULA von Bamboo oder Stash
- Welche Arten der Nutzung bzw. Integration der Software gibt es
und welche rechtlichen Folgen ergeben sich daraus jeweils? Ist
es zum Beispiel erforderlich, die externe Software eigenständig
auf dem Ziel-Server zu installieren oder ist eine harte
Integration in eine "xRes-Version" gestattet?
Da (meines Wissens nach und ich bitte um Korrektur) kein
Mitarbeiter der TraSo diese Befähigung hat, haben wir aktuell
genau diese Optionen:
- Wir legen die Lizenzbedingungen jeder einzelnen Software, die
zum Betrieb unserer eigenen xRes-Programmteile erforderlich ist,
der Geschäftsführung vor, diese schätzt das Risiko ab und gibt
den Einsatz des externen Paketes frei ODER verweigert dies. In
letzterem Fall sind dann Folgen wie die Absage einer Entwicklung
oder die Freigabe der Eigenentwicklung einer gleichartigen
Software zu diskutieren. Aufbauend hat die GF natürlich immer
die Möglichkeit, einen externen Juristen zu befragen oder gar
einen Juristen einzustellen.
- Wir verhalten uns generell so, als dürften wir die Software
nicht verwenden.
Meine persönliche Meinung ist der folgende Kompromiss:
- Wir integrieren niemals eine externe Software derart tief in
xRes, dass wir uns der "Ableitung" von der Software schuldig
machen. Für MICH bedeutet dies besonders, dass keine externe
Software im xRes-git liegen darf und über eine gesonderte
Installation auf dem Zielsystem landen sollte. Mein Ziel ist es
dafür, xRes frei von Software externer Entwickler zu machen und
alle erforderlichen Dependencies (Betriebssystem,
Basis-Programme, Bibliotheken) über gesonderte
Deployment-/Installations-Vorgänge auf das Zielsystem zu
bringen. Mit der Auslagerung von PHP-Abhängigkeiten in ein
"vendor"-Verzeichnis haben OHo und ich damit gestern einen
entscheidenden Schritt gemacht => An der Stelle brauche ich
natürlich die Hilfe und Disziplin ALLER Entwickler, denn
gegewärtig ist xRes in keiner Weise frei von anderer Leute Code.
- Wir müssen aber weiterhin mit den Risiken der Nutzung und der
Gewährleistung externer Software leben. Dazu bieten wir den
xRes-Kunden also weiterhin eine Gewähr für den gesamten
"xRes-Service" an, den unsere fertig gehostete
Veranstalter-Lösung darstellt und tragen damit die Risiken für
Fehler in externer Software, Lizenzverstöße gegenüber xRes oder
gar Werken Dritter (auch Open-Sorce-Software kann geklaut sein)
und hoffen, dass wir für den Einsatz von externer Software auf
unseren Servern nicht belangt werden (können).
VG SRK
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rank-Kunitz
- Lead Developer -
________________________________________________________
TraSo GmbH
Nonnenstraße 42
D-04229 Leipzig
Tel.: +49 341 355 740 - 43
E-Mail: s.rank-kunitz@traso.de
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Am 22.09.2016 um 16:37 schrieb Viktoras
Bezaras:
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