Hallo zusammen,
Danke für den Einsatz, der es uns ermöglicht hat, in sehr kurzer Zeit eine große neue Funktion bereitzustellen.
Vor allem Danke an Stefan, Krisztian und Sören für ihren Einsatz.
Unten ein aktueller Artikel dazu in der FVW.
Es wird noch mehr Berichte geben
Es gibt auch sehr unterschiedliche Diskussionen
– wir nutzen es JT,
- Wir auch Tropo, aber nicht sofort
- Wir untersuchen FER
- Wir wollen nicht LMX
Und das sind nur unsere Kunden.
Das Thema wird noch einiges an Diskussionen bringen, wir werden dabei sein.
Mit freundlichen Grüßen
Haiko Gerdes
- Geschäftsführer -
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TraSo GmbH
Georg-Schumann-Str. 294
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Tel.: +49 341 90 98 7 418 // Fax: +49 341 90 98 749
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Geschäftsführer: Haiko Gerdes
Handelsregister: Amtsgericht Leipzig, HRB 21850
Von: Jasmin Taylor (JT Touristik) [mailto:J.Taylor@jt.de]
Gesendet: Donnerstag, 24. April 2014 12:55
An: Haiko Gerdes; Omid Haghighat (JT Touristik)
Betreff: Fwd: fvw-Artikel: Frist für Veranstalter läuft ab
fyi
Rechtsstreit (fvw exklusiv)
24.04.2014, 09:15 Uhr
Frist für Veranstalter läuft ab
Traveltainment und der Verband Internet Reisevertrieb schlagen Alarm. Stellen Veranstalter ihre Hotelpreise nicht bis Ende des Monats korrekt dar, drohen Abmahnungen.
von
VIR-Chef Michael Buller hilft Veranstaltern und Online-Reisebüros mit juristischem Rat.
Foto: PRIn den Technikabteilungen der Veranstalter wird derzeit hart gearbeitet. Manager von Veranstaltern, Technik-Dienstleistern und Online-Reisebüros stecken permanent in Telefonkonferenzen. Bis zum 30. April nämlich müssen Veranstalter ihre Hotelpreise korrekt darstellen, also beispielsweise Bettensteuern in den Endpreis inkludieren. Laut Preisangaben-Verordnung sind Online-Portale verpflichtet, Preisbestandteile in den Gesamtpreis zu integrieren. Das Oberlandesgericht Köln hat das vor kurzem bestätigt (fvw.de berichtete). HRS hatte erfolgreich gegen Booking.com geklagt.
Was bislang ein großes Thema zwischen Portalen und Hotels war, mutiert nun zum Branchenproblem. Denn auch Booking.com hat Wettbewerber Comvel, der das Portal Weg.de betreibt, abgemahnt. Unter anderem war der Preis bei einem Hotel in Las Vegas, in dem eine Resort-Gebühr anfällt, nicht richtig dargestellt. Comvel ist unter Zugzwang. Man habe sich außergerichtlich geeinigt, das Problem so schnell wie möglich zu beheben, heißt es gegenüber der fvw. Und damit kommen auch Traveltainment und die Veranstalter ins Spiel.
Anfang April wies der Technik-Dienstleister alle Veranstalter, die Produkte in die Hotelbuchungsmaschine einstellen, auf die Einhaltung der Preisangaben-Verordnung hin. „Sie als Reiseveranstalter haben demnach die Pflicht, die entsprechenden Endpreise inklusive aller festen Zusatzkosten zu liefern, damit die Reiseportal-Betreiber diese gesetzeskonform in ihren Reiseportalen darstellen können“, heißt es in dem Brief, der der fvw vorliegt.
Nur-Hotel-Angebote könnten abgeschaltet werden
In dem Brief fordert Traveltainment von den Veranstaltern eine schriftliche Zusicherung, dass die gelieferten Reisepreise der Verordnung entsprechen. Geben die Veranstalter keine Versicherung ab, werde Traveltainment das seinen Portalkunden melden und „gegebenenfalls im Auftrag der Portalkunden die Nur-Hotel-Daten“ abschalten, heißt es weiter in dem Brief. Bis zum 30. April müssen die Preise stimmen. Der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) hat vergangene Woche noch einmal Online-Portale und Veranstalter im großen Stil mit juristischen Grundlagen versorgt.
In einem vierseitigen Papier, das der fvw ebenfalls vorliegt, legt die Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt, die den VIR juristisch berät, dar, wie mit lokalen Steuern und Preisdarstellungen umzugehen ist. VIR-Chef Michael Buller sieht die gesamte Branche in der Pflicht: „Es ist nicht nur ein Problem der Onliner. Selbst Reisebüros geben den falschen Preis raus“.
Nach Informationen der fvw ist der Großteil der Veranstalter auf einem guten Weg, das Problem zu lösen. „Diejenigen, die es nicht geschafft haben, die Daten lokaler Steuern zu erfassen, haben sie in ihre Marge einkalkuliert“, berichtet ein mit dem Vorgang Vertrauter. So mancher kleinerer Veranstalter habe sich vorbildlich verhalten, während der ein oder andere große Veranstalter noch Probleme bereite.
Rechtlich ist das Thema Bettensteuer äußerst komplex, denn der Gesetzgeber unterscheidet, ob das Hotel oder der Gast Steuerschuldner ist. Ist es das Hotel, wie im Fall der Kölner Bettensteuer, muss die Abgabe im Endpreis enthalten sein. Ist der Gast Schuldner, etwa bei einer Kurtaxe, muss die Steuer nicht mit den in den Endpreis.
Wie sich Hotels und Portale schon allein am Fall Kölner Bettensteuer die Zähne ausbeißen, wie die rechtlichen Grundlagen aussehen und was bei der Provisionsabrechnung zu beachten ist, lesen Sie im fvw Magazin, das am Freitag erscheint. Und natürlich auch schon vorab in unserem E-Paper und in unserer iPad-Version heute ab 18 Uhr.