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Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
seit 1. Juli 2023 ist eine Änderung des Pflegeunterstützungs und -entlastungsgesetzes in Kraft getreten nach dem Eltern mit mehreren Kindern geringere Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen.
Mitarbeitende mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.
Aktuell befinden wir uns in einem Übergangszeitraum (bis 30.06.2025) in dem ihr uns als Arbeitgeber formlos eure Elterneigenschaft mitteilen könnt. Die Beiträge werden ab Meldung rückwirkend zum 01.07.2023 erstattet.
Ab 01.07.2025 ist der Arbeitgeber verpflichtet die Angaben durch
Vorlage eines Nachweises über die Kinder zu prüfen. Der Nachweis
muss vom Arbeitnehmer innerhalb von 3 Monaten nach Geburt des
Kindes erbracht werden. Ansonsten ist der reduzierte Beitragssatz
erst ab Erbringung des Nachweises anrechenbar.
Damit wir den Beitrag zur Pflegeversicherung also so schnell und unkompliziert wie möglich korrekt abrechnen können, bitte ich euch mir über die Selbstauskunft anbei die Daten eurer Kinder mitzuteilen.
Vielen Dank schon mal vorab!
Bei Fragen kommt gern auf mich zu.
Hier noch eine Übersicht zu den Beitragssätzen wie sie jetzt für
Sachsen gelten:
Quelle: AOK
Dear colleagues,
The chart above shows the datails of how much percentage points
are calculated related to the number of children.