English version below

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Liebes TraSo Team,

 

anbei findet Ihr Antworten auf Eure Fragen zum Thema Kurzarbeit/Arbeitszeit/Urlaub die als Reaktion auf meine gestrige E-Mail kamen. Danke, dass Ihr diese Fragen gestellt habt! Jede Frage ist uns wichtig und wird ernst genommen, sollten mittlerweile noch weitere Fragen aufgetaucht sein, schreibt uns diese bitte einfach per E-Mal.

Liebe Grüße und bleibt gesund

Haiko

 

Dear TraSo Team,

 

enclosed you will find answers to your questions about short-time work/working time/holidays which came in response to my e-mail yesterday. Thanks for asking these questions! Every question is important to us and will be taken seriously. If you have any further questions, please send them to us by email.

 

 

 

that the worker has a possibility to return to employment when the crisis is over.

 

 

 

the period of short-time work has no relevance in the calculation of unemployment benefits, and 

the employee can still expect full payments.

 

and it's minus 29 on the day

coordinate adjustments with you.

 

All the best and stay healthy

Haiko

 

Mit freundlichen Grüßen / Best regards

Haiko Gerdes
- Geschäftsführer / Managing Director –

 

 

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TraSo GmbH

Nonnenstraße 42

D-04229 / Leipzig

Tel.: +49 341 355 740 – 10 // Fax: +49 341 355 740 - 11

Mobil: +49 172 610 2849

Internet: http://traso.de E-Mail: h.gerdes@traso.de

 

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Geschäftsführer: Haiko Gerdes
Handelsregister: Amtsgericht Leipzig, HRB 21850

 

Von: gerdes2 <gerdes2> Im Auftrag von Daniela Gerdes
Gesendet: Montag, 16. März 2020 13:57
An: Haiko Gerdes <h.gerdes@traso.de>; TraSo Office <office@traso.de>
Betreff: Fwd: Fragen zur Lage der Nation

 

Hallo Zusammen,

 

hier meine Vorschläge für die Antworten, bitte Mandy und Haiko ggfalls korrigieren und ergänzen, meine Antworten habe ich nach bestem Wissen und Gewissen auf mehreren zuverlässigen Seiten recherchiert.

 

Danke für eure Hilfe!

 

Liebe Grüße

Daniela

 

 

 

Anfang der weitergeleiteten Nachricht:

 

Von: Jenny Florstedt <j.florstedt@traso.de>

Betreff: Fragen zur Lage der Nation

Datum: 16. März 2020 um 12:03:02 MEZ

An: Daniela Gerdes <d.gerdes@traso.de>, Haiko Gerdes <h.gerdes@traso.de>

Kopie: Stefan Rank-Kunitz <s.rank-kunitz@traso.de>

 

 

Hallihallo,

folgende Fragen kamen aus dem Kreis der Mitarbeiter als Reaktion auf Haikos Mail.

  • Gelten weiterhin die Kündigungsfristen lt. Arbeitsvertrag?

                                 Kündigungsfristen  unterliegen den geltenden Bestimmungen und Fristen des Regeldienstverhältnisses.

Wenn in Arbeits- oder Dienstverträgen abweichende Kündigungsfristen vereinbart wurden, gelten diese auch in der Kurzarbeit vollinhaltlich. Etwaige Sonderkündigungsrechte bestehen nicht.

  • Sind Aufhebungsverträge möglich, falls jemand eher kündigen will?

 

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten Aufhebungsverträge anbieten, die in beiderseitigem Einverständnis so geschlossen werden, dass der Arbeitnehmer eine Rückkehrmöglichkeit zu seiner Beschäftigung hat, wenn die Krise vorüber ist.

  • Erlaubt die Traso Nebenbeschäftigungen? Oder können die wegen Ansteckungsgefahr z.B. untersagt werden?

 

Bisher erteilte Erlaubnisse zur Nebenbeschäftigung bleiben bestehen, neue werden im Einzelfall nach persönlichem Gespräch mit uns geprüft und ggfalls erteilt. Dies gilt in allen Fällen ausdrücklich nicht für Nebenbeschäftigungen, die außerhalb des Homeoffices stattfinden, sprich Kellnern o.ä.

  • Die Arbeitszeiterfassung kann die 6h statt 8h erst ab April erfassen; d.h. jetzt werden rein von der AZE her Minusstunden aufgebaut... Wie kann das getrackt werden?

Mandy bitte?

  •  
  • Bei der Berechnung von Arbeitslosengeld wird der Verdienst der letzten 12 Monate betrachtet. Wird da der Verdienst genommen wie er ohne Kurzarbeit wäre oder der durch Kurzarbeit reduzierte Verdienst?

Wenn nach der Kurzarbeit doch die Entlassung folgt, so hat die Zeit der Kurzarbeit in der Berechnung von Arbeitslosengeld I keine Relevanz und es sind für den Arbeitnehmer trotzdem volle Zahlungen zu erwarten.

  • Ändetr die Kurzarbeit etwas am Urlaubsanspruch?

Anspruch auf Urlaub bleibt in voller Höhe bestehen

  •  
  • Was bedeutet "6 STD pro Tag :=> bei 6 Stunden keine Mittagspause nötig" konkret?

 

Mandy bitte , ich denke dass hier vor allem der Eintrag in die Arbeitszeiterfassung wichtig ist. Grundsätzlich ist es ja so, dass man erst nach 6 Stunden eine Pause machen müsste.

Hier sollten wir ggfls. nochmal eine Erklärung nachschieben.

Und ich bin sehr unsicher, was Clemens angeht. Ich kann ihm nicht zumuten, dass er täglich pendelt - er ist eh immer angeschlagen - aber ich weiß auch nicht, wie ich seine Ausbildung gewährleisten soll, wenn er im Homeoffice ist.

 

Hier spreche ich mit Jenny drüber, wie wir das lösen.

 

Jenny

 

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E-Mail: j.florstedt@traso.de
Internet: http://www.traso.de
 
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Geschäftsführer: Haiko Gerdes
Handelsregister: Amtsgericht Leipzig, HRB 21850

 

ppa. Daniela Gerdes
- Leitung Personal/Marketing / Head of Human Resources/Marketing -
 
 
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Tel.: +49 341 355 740 – 18 
Mobil: +49 172 611 39 37

E-Mail: d.gerdes@traso.de
 







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